VERTRAUEN IST GUT GUTACHTEN IST BESSER
BAUGRUNDRISIKO
Vorsicht vor unerwarteten mehrkosten
Nach § 645 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verantwortlichkeit des Bestellers) trägt bis auf Weiteres jeder Grundstücksbesitzer bzw. Bauherr das sog. „Baugrundrisiko“. Damit ist gemeint, dass Ihr Baugrund möglicherweise mangelhafte Eigenschaften (z. B. fehlende Tragfähigkeit, Hohlräume oder Untergrundverunreinigungen) aufweist und Grundwasser auf Ihr Gebäude einwirken kann.
Die bei der Ausführung von Baumaßnahmen eintretenden, meist gravierenden Konsequenzen gehen dann mitunter zu Ihren Lasten:
Störungen des Bauablaufs
wegen der Abstimmung, Planung und Umsetzung von Sondermaßnahmen
Risseschäden
durch Grundbruch, Böschungsbruch oder Setzungen des Untergrundes
Feuchteschäden
durch Stauwasser- bzw. Grundwassereinflüsse
Gesundheits- und Umweltschäden
durch schadstoffbelastete Böden
Die Ergreifung von Sondermaßnahmen oder die Sanierung von Bauschäden bzw. von unerkannten Kontaminationen des Baugrundes erfordert immer einen unerwarteten finanziellen Aufwand, der die Kosten für eine Erkundung und gutachterliche Beratung schnell um ein Vielfaches übersteigt.
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