VERTRAUEN IST GUT GUTACHTEN IST BESSER
BAUGRUNDRISIKO
Vorsicht vor unerwarteten mehrkosten
Nach § 645 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Verantwortlichkeit des Bestellers) trägt jeder Grundstücksbesitzer bzw. Bauherr das sogenannte „Baugrundrisiko“. Damit ist gemeint, dass Ihr Baugrund mangelhafte Eigenschaften (z. B. fehlende Tragfähigkeit, Hohlräume oder Untergrundverunreinigungen) aufweisen kann.
Die bei der Ausführung von Baumaßnahmen eintretenden, meist gravierenden Konsequenzen gehen dann mitunter zu Ihren Lasten:
- Störungen des Bauablaufs wegen der Abstimmung, Planung und Umsetzung von Sondermaßnahmen
- Risseschäden durch Grundbruch, Böschungsbruch oder Setzungen des Untergrundes
- Feuchteschäden durch Stauwasser- bzw. Grundwassereinflüsse
- Gesundheits- und Umweltschäden durch schadstoffbelastete Böden
Die Ergreifung von Sondermaßnahmen oder die Sanierung von Bauschäden bzw. von unerkannten Kontaminationen des Baugrundes erfordert immer einen unerwarteten finanziellen Aufwand, der die Kosten für eine Erkundung und gutachterliche Beratung schnell um ein Vielfaches übersteigt.