VERTRAUEN IST GUT GUTACHTEN IST BESSER

BAUGRUNDRISIKO

Vorsicht vor unerwarteten
mehrkosten

Nach § 645 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Verantwortlichkeit des Bestellers) trägt jeder Grundstücksbesitzer bzw. Bauherr das sogenannte „Baugrundrisiko“. Damit ist gemeint, dass Ihr Baugrund mangelhafte Eigenschaften (z. B. fehlende Tragfähigkeit, Hohlräume oder Untergrundverunreinigungen) aufweisen kann.

Die bei der Ausführung von Baumaßnahmen eintretenden, meist gravierenden Konsequenzen gehen dann zu Ihren Lasten:

Risseschäden durch Grundbruch, Böschungsbruch oder Setzungen des Untergrundes

Risseschäden entstehen durch Bodenprobleme wie Grundbruch, Böschungsbruch oder Setzungen, die zu Absenkungen und Spannungen führen. Sie gefährden die Stabilität und erfordern rasches Handeln.

Feuchteschäden durch Stauwasser-
bzw. Grundwassereinflüsse

Feuchteschäden entstehen, wenn Stau- oder Grundwasser in Bauwerke eindringt. Sie verursachen Materialschäden, fördern Schimmelbildung und beeinträchtigen die Bausubstanz.

Gesundheits- und Umweltschäden durch
schadstoffbelastete Böden

Schadstoffbelastete Böden können Gesundheits- und Umweltschäden verursachen, etwa durch giftige Stoffe, die ins Grundwasser gelangen.

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Ihrer Vorhaben unnötige Kosten.

Die Sanierung von Bauschäden bzw. von unerkannten Kontaminationen des Baugrundes erfordert immer einen unerwarteten finanziellen Aufwand, der die Kosten für eine Erkundung und gutachterliche Beratung um ein Vielfaches übersteigt.